Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der ProConnecting GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Sofern eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Ebenfalls als Annahme des Angebotes gilt die Zusendung der bestellten Ware innerhalb der genannten Frist.

  2. Vertragsabschlüsse werden mit dem Erhalt der Auftragsannahme bzw. der Auftragsbestätigung wirksam.

  3. Für die Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die Herstellerangaben zu den Waren, welche bei der ProConnecting GmbH vor der Erteilung einer Bestellung angefordert werden können. Alle Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Preislisten, Bestellscheine oder Leistungsdaten im Interauftritt von ProConnecting dienen lediglich zur Information des Kunden und stellen keine Beschaffenheitsangaben dar. Eine Verbindlichkeit oder Garantie bzw. Gewährleistung besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager Altendorf ausschließlich Verpackung zzgl. Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

  2. ProConnecting ist auch nach Vertragsschluss berechtigt, Preiszuschläge zu erheben, sofern sich Bestandteile in der Preiskalkulation zwischen Bestellung des Kunden und Lieferung verändert haben. Dazu gehören Gebühren aller Art, öffentliche Abgaben, Steuern, Zölle, Frachtzuschläge, Preiserhöhungen unserer Lieferanten und ähnliches. Als vereinbart gilt der erhöhte Preis, wenn die genannten Gründe zur erhöhten Preiskalkulation vorliegen. Ab einer Änderung der Kalkulationsgrundlage um mehr als 5%, sind sowohl ProConnecting als auch der Kunde dazu berechtigt, von dem Kaufvertrag bzgl. der betroffenen Ware zurückzutreten. Bei Bekanntgabe derartiger Preiserhöhungen verlieren alle vorher genannten Preise ihre Gültigkeit.

  3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das bei Rechnungsstellung angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.

  4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

§ 4 Lieferung

  1. Die von ProConnecting genannten Termin und Fristen sind unverbindlich, sofern es nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde.

  2. Der Verkäufer hat Liefer- und Leistungsverzögerungen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten, falls die Verzögerung aufgrund höherer Gewalt und auf Ereignissen, die eine Lieferung deutlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Betriebsstörungen, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., selbst wenn diese beim Lieferanten des Verkäufers oder deren Sublieferanten eintreten -, beruht.

  3. Teillieferungen und Teilleistungen seitens des Verkäufers sind jederzeit möglich

  4. Für Abrufmengen innerhalb bestehender Rahmenverträge muss eine Einteilung der erwünschten Liefertermins mindestens mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten erfolgen

  5. Für offene Abrufmengen aus Rahmenverträgen gilt, dass eine Auslieferung spätestens 12 Monate ab Auftragsbestätigung erfolgt, selbst wenn der Abruf noch nicht bzw. zu einem späteren Zeitpunkt eingeteilt wurde.

§ 5 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versendet, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen der Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. ProConnecting GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

  3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

  2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche verjährt 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von ProConnecting gelieferten Ware bei unserem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

  3. Sollten trotz aufgewendeter Sorgfalt Mängel bestehen, werden diese durch ProConnecting entweder durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung behoben.

  4. Sollte ProConnecting die angemessen gestellte Nachfrist verstreichen lassen oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen sein, so steht dem Kunden das Recht – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern.

  5. Ist ProConnecting nicht in der Lage, alle festgestellten Mängel in angemessener Weise nachzubessern oder ist eine Behebung aus technischen Gründen nicht möglich, so kann ProConnecting, unbeschadet der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurücktreten.

  6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunde oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

§ 8 Haftung

  1. ProConnecting haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

  2. Weiterhin gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie rechtmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

  3. Alternative Streitbeilegung: Die Europäische Komission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr

 

©ProConnecting GmbH – Stand Februar 2018

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